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Barrierefreiheit / BFSG

BFSG-konform ohne Kopfzerbrechen — Audit, Umsetzung, Erklärung.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Onlineshops barrierefrei sein. Wir prüfen, wo Ihre Seite steht, setzen die nötigen Fixes um und liefern die Barrierefreiheitserklärung — verständlich und ohne Panikmache.

BFSG-Check anfragen

Kurz gesagt: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für digitale B2C-Angebote (Onlineshops, Buchungssysteme). Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit WCAG 2.1 Level AA (Umstellung auf 2.2 kommt). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz) sowie reine B2B-Angebote. 2026 wird aktiv überwacht — möglich sind Bußgelder bis 100.000 € und Abmahnungen.

Was wir liefern.

BFSG-Audit

Wir prüfen Ihre Seite systematisch gegen die relevanten WCAG-Kriterien — Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Tauglichkeit, Formulare, Checkout — und dokumentieren jeden Fund verständlich.

Umsetzung der Fixes

Wir beheben die gefundenen Probleme direkt im Code Ihrer Website oder Ihres Shopify-Shops — statt Ihnen nur eine Liste in die Hand zu drücken.

Barrierefreiheitserklärung

Die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit — korrekt formuliert, auf Ihre Seite zugeschnitten und eingebunden.

Nachweis & Nachhaltigkeit

Vorher-/Nachher-Dokumentation für Ihre Unterlagen und Hinweise, wie neue Inhalte barrierefrei bleiben — damit die Konformität nicht beim nächsten Update verloren geht.

Pakete.

Schnellcheck

ab 290 € einmalig
  • Ampel-Report der wichtigsten Punkte
  • Betroffenheit einordnen
  • Grobe Aufwandsschätzung
  • In wenigen Tagen

Umsetzung

ab 1.490 € einmalig
  • Behebung der Fixes im Code
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Vorher-/Nachher-Nachweis
  • Umfang je nach Seite

Genauer Aufwand nach dem Schnellcheck als Festpreis. Betroffenheitsfragen im Zweifel mit einem Fachanwalt klären.

Ihr Ansprechpartner.

FS
Felix Stassen
Gründer & Entwickler — barrierefreie, technisch saubere Seiten aus der Rhein-Neckar-Region.

Häufige Fragen.

Bin ich vom BFSG betroffen?

Betroffen sind Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) — insbesondere Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sowie reine B2B-Angebote. Details im BFSG-Ratgeber.

Welcher Standard gilt?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Web auf WCAG Level A und AA verweist — derzeit WCAG 2.1, mit Umstellung auf WCAG 2.2. Praktisch: Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte, barrierefreie Formulare und eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung.

Was droht bei Verstößen?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar; 2026 gibt es aktive Marktüberwachung. Möglich sind Bußgelder bis 100.000 €, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und im Extremfall die Untersagung des Angebots.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Ein Schnellcheck dauert wenige Tage. Vollständiges Audit und Umsetzung hängen vom Umfang der Seite ab — typische Shops sind in zwei bis sechs Wochen konform.

Unsicher, ob Sie betroffen sind?

Schreiben Sie uns kurz, was Sie betreiben — Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung, ob und wo Handlungsbedarf besteht.

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Hinweis: Diese Seite fasst den Stand Mitte 2026 allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Fragen zur Betroffenheit klärt ein Fachanwalt.