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Ratgeber · Stand: Juni 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

BFSG: Muss mein Onlineshop barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 — und anders als oft angenommen gab es für Websites und Onlineshops keine Übergangsfrist. Wer betroffen ist, hätte zum Stichtag fertig sein müssen. Die gute Nachricht: Längst nicht jeder ist betroffen. Hier die Einordnung.

Wer ist betroffen?

Das BFSG erfasst elektronische Dienstleistungen für Verbraucher — also insbesondere Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme sowie Apps, deren Angebot sich an Endkunden richtet (B2C). Wer online an Privatkunden verkauft, fällt grundsätzlich unter das Gesetz.

Wer ist ausgenommen?

  • Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen — dazu zählt der Betrieb eines Onlineshops — ausgenommen.
  • Reine B2B-Angebote: Wer ausschließlich und klar erkennbar an Geschäftskunden verkauft, ist nicht erfasst. Vorsicht bei Misch-Shops: Sobald sich das Angebot auch an Verbraucher richtet, gilt die Pflicht.
  • Reine Info-Websites ohne Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion sind in der Regel nicht betroffen.

Was heißt „barrierefrei" konkret?

Maßstab sind die europäischen Standards (EN 301 549, angelehnt an WCAG). Praktisch bedeutet das unter anderem:

  • Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriften
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur — ohne Maus
  • Alternativtexte für Bilder, verständliche Linktexte
  • Formulare mit klaren Beschriftungen und Fehlermeldungen — gerade im Checkout
  • Kompatibilität mit Screenreadern
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website

Verstöße können Marktüberwachungsverfahren und Bußgelder nach sich ziehen — und barrierefreie Shops sind nebenbei meist auch die besseren Shops: schneller, klarer strukturiert, mit weniger Kaufabbrüchen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Betroffenheit klären: B2C? Mehr als 10 Mitarbeiter oder über 2 Mio. € Umsatz? Dann gilt die Pflicht bereits.
  2. Bestandsaufnahme: Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte und Checkout prüfen — viele Probleme sind mit überschaubarem Aufwand behebbar.
  3. Beim nächsten Relaunch von Anfang an mitdenken: Barrierefreiheit nachzurüsten ist teurer, als sie gleich mitzubauen.

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Unverbindlich anfragen

Passend dazu: B2B-Shop auf Shopify ohne Plus-Lizenz — reine B2B-Portale fallen nicht unter das BFSG.

Hinweis: Dieser Artikel fasst den Stand Juni 2026 allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Fragen zur Betroffenheit klärt ein Fachanwalt.