BFSG: Muss mein Onlineshop barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 — und anders als oft angenommen gab es für Websites und Onlineshops keine Übergangsfrist. Wer betroffen ist, hätte zum Stichtag fertig sein müssen. Die gute Nachricht: Längst nicht jeder ist betroffen. Hier die Einordnung.
Wer ist betroffen?
Das BFSG erfasst elektronische Dienstleistungen für Verbraucher — also insbesondere Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme sowie Apps, deren Angebot sich an Endkunden richtet (B2C). Wer online an Privatkunden verkauft, fällt grundsätzlich unter das Gesetz.
Wer ist ausgenommen?
- Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen — dazu zählt der Betrieb eines Onlineshops — ausgenommen.
- Reine B2B-Angebote: Wer ausschließlich und klar erkennbar an Geschäftskunden verkauft, ist nicht erfasst. Vorsicht bei Misch-Shops: Sobald sich das Angebot auch an Verbraucher richtet, gilt die Pflicht.
- Reine Info-Websites ohne Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion sind in der Regel nicht betroffen.
Was heißt „barrierefrei" konkret?
Maßstab sind die europäischen Standards (EN 301 549, angelehnt an WCAG). Praktisch bedeutet das unter anderem:
- Ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriften
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur — ohne Maus
- Alternativtexte für Bilder, verständliche Linktexte
- Formulare mit klaren Beschriftungen und Fehlermeldungen — gerade im Checkout
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website
Verstöße können Marktüberwachungsverfahren und Bußgelder nach sich ziehen — und barrierefreie Shops sind nebenbei meist auch die besseren Shops: schneller, klarer strukturiert, mit weniger Kaufabbrüchen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Betroffenheit klären: B2C? Mehr als 10 Mitarbeiter oder über 2 Mio. € Umsatz? Dann gilt die Pflicht bereits.
- Bestandsaufnahme: Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte und Checkout prüfen — viele Probleme sind mit überschaubarem Aufwand behebbar.
- Beim nächsten Relaunch von Anfang an mitdenken: Barrierefreiheit nachzurüsten ist teurer, als sie gleich mitzubauen.
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Unverbindlich anfragenPassend dazu: B2B-Shop auf Shopify ohne Plus-Lizenz — reine B2B-Portale fallen nicht unter das BFSG.